I. Mit notariellem Vertrag vom 19. Januar 1982 kauften die Antragsgegner von den Eheleuten F die im Aufteilungsplan mit A 02 bezeichnete Eigentumswohnung in der Wohnungseigentumsanlage F-Straße 5-9 in H. Besitz, Nutzung, Lasten und Kosten sollten vom 1. Februar 1982 an auf sie übergehen. Die Auflassung wurde erklärt und das Wohnungseigentum am 17. Dezember 1982 umgeschrieben.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|