BGH - Beschluß vom 28.07.1992
XII ZR 259/91
Normen:
ZPO § 769 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR ZPO § 769 Abs. 1 Nachteil 1
NJW-RR 1993, 356
WM 1992, 2000
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 04.12.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 35/90
OLG Düsseldorf, vom 12.11.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 21/91

Glaubhaftmachung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Vollstreckungsschuldners

BGH, Beschluß vom 28.07.1992 - Aktenzeichen XII ZR 259/91

DRsp Nr. 2004/9448

Glaubhaftmachung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Vollstreckungsschuldners

Die Glaubhaftmachung einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Vollstreckungsschuldners kann regelmäßig nur dann einen beachtlichen Gesichtspunkt für die Abwägung bilden, wenn gegen eine Gesellschaft vollstreckt werden soll, die (noch) werbend tätig ist. Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich wie hier bei der Klägerin um eine GmbH handelt, die bereits aufgelöst ist und liquidiert wird. Die in einem solchen Fall dem Vollstreckungsschuldner verlorengehende Möglichkeit, die betroffenen Räumlichkeiten zu nutzen, mindert nur noch das finanzielle Ergebnis der ohnehin durchzuführenden Liquidation; diesen Nachteil hat indessen der Gläubiger gegebenenfalls zu ersetzen.

Normenkette:

ZPO § 769 Abs. 1 ;

Gründe: