Geschäftswert für die Eigentumseintragung des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.1999 - Aktenzeichen 10 W 21/99
DRsp Nr. 2006/27081
Geschäftswert für die Eigentumseintragung des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren
»Zur Frage der Bestimmung des Geschäftswertes für die Eigentumseintragung des Erstehers im Grundbuch, wenn im vorangegangenen Zwangsversteigerungsverfahren das für den Zuschlagsbeschluss maßgebliche Meistgebot weit hinter dem gutachtehrlich geschätzten Verkehrswert des Grundbesitzes zurückbleibt. (Anschluss an die Senatsentscheidung v. 3.3.1987 - 10 W 158/86, JurBüro 1987, 1061 = Rpfleger 1987, 411 = AnwBl 1987, 336)«
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