GVGA
FNA: 303-10-4-0-13
Fassung vom: 01.09.2013
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher, Die Justiz BW S. 125 vom 27.04.2024

Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - Inhaltsverzeichnis

GVGA ( Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher )

FNA : 303-10-4-0-13

Fassung vom 01.09.2013

Zuletzt geändert durch:
Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Änderung der Gerichtsvollzieherordnung und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher vom 27.04.2024 (Die Justiz BW S. 125)

Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung
§ 2 Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit
§ 3 Amtshandlungen gegen Exterritoriale und die ihnen gleichgestellten Personen sowie gegen NATO-Angehörige
§ 4 Form des Auftrags (§ , §§ , , Absatz , und , §§ , a, 802 a Absatz )
§ 5 Zeit der Erledigung des Auftrags
§ 6 Post
§ 7 Allgemeine Vorschriften über die Beurkundung
§ 8 Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind
Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige
Erster Abschnitt Zustellung
A. Allgemeine Vorschriften
§ 9 Zuständigkeit im Allgemeinen
§ 10 Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug
§ 11 Zustellung eines Dokuments an mehrere Beteiligte
§ 12 Zustellung mehrerer Dokumente an einen Beteiligten
§ 13 Vorbereitung der Zustellung
§ 14 (weggefallen)
§ 15 Wahl der Zustellungsart bei Schriftstücken
B. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
I. Zustellung auf Betreiben der Parteien
1. Allgemeines
§ 16 Empfangnahme von Dokumenten und Beglaubigung der Schriftstücke (§§ , )