Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) tragen die Gerichtskosten der Beschwerde, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 9.888,71 €
Mit Antrag vom 21.01.2010 beantragte die Beteiligte zu 2) die Eintragung einer Sicherungshypothek an dem betroffenen Grundbesitz, als dessen Eigentümer die Beteiligten zu 1) je zur Hälfte eingetragen sind, wegen Wasser- und Straßenbeiträgen nebst Mahngebühren und Säumniszuschlägen in Höhe von insgesamt 9.888,71 €. In dem durch den Kassenverwalter unterzeichneten und mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehenen Antragsschreiben bescheinigte dieser die Vollstreckbarkeit des Anspruchs.
Die Eintragung im Grundbuch erfolgte am 26.01.2010 als Recht III/....
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