BayObLG - Beschluß vom 13.01.1999
1Z AR 123/98; 1Z AR 133/98
Normen:
ZVG § 2, § 18 ;
Fundstellen:
JurBüro 1999, 382

Gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke

BayObLG, Beschluß vom 13.01.1999 - Aktenzeichen 1Z AR 123/98; 1Z AR 133/98

DRsp Nr. 1999/3748

Gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke

»Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts vor Anordnung der Zwangsversteigerung für die gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke.«

Normenkette:

ZVG § 2, § 18 ;

Gründe:

I. Die Schuldner sind in Gütergemeinschaft Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes, eingetragen in den Grundbüchern der Amtsgerichte Straubing (Gemarkung A, Flst. 1257/2 und 1261) sowie Landshut (Gemarkung B, Flst. 84/13, 97, 97/1, 128, 136/2, 187/1, 242, 258, 260 und 398). Für die Gläubigerin sind an dem Grundbesitz Buchgrundschulden jeweils mit Zinsen eingetragen (in Höhe von 10.000 DM, Gemarkung A, in der sich auch die Hofstelle befindet, sowie in Höhe von 10000 DM und 260000 DM, Gemarkung B, diese jeweils unter "Mithaft: A... "). Die Gläubigerin hat wegen der dinglichen und persönlichen Forderung aus diesen Grundschulden jeweils bei den Amtsgerichten - Vollstreckungsgericht - Straubing und Landshut beantragt, die Zwangsversteigerung in den genannten Grundbesitz anzuordnen und das zuständige Vollstreckungsgericht zu bestellen. Zugleich hat sie die Verbindung gemäß § 18 ZVG angeregt. Die Amtsgerichte Straubing und Landshut haben jeweils die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

II.