OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.07.2000
9 U 233/99
Normen:
ZVG § 180 ; BGB § 611 § 705 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 381
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 447/98

Gebührenansprüche des Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren; Ausübung eines für den Fall der Weiterveräußerung eingeräumten Rücktrittsrechts

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2000 - Aktenzeichen 9 U 233/99

DRsp Nr. 2004/8867

Gebührenansprüche des Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren; Ausübung eines für den Fall der Weiterveräußerung eingeräumten Rücktrittsrechts

»1. Eine Teilungsversteigerung zielt auf die Veräußerung eines Grundstücks, wenn auch mit hoheitlichen Mitteln. 2. Das für den Fall den Fall der Weiterveräußerung zugunsten des Verkäufers vereinbarte Rücktrittsrecht kann ausgeübt werden, wenn die Käufer die Teilungsversteigerung beantragen.«

Normenkette:

ZVG § 180 ; BGB § 611 § 705 ;
Vorinstanz: LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 447/98
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2001, 381