Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 28.11.2012 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, soweit sie zur Zahlung von 4.910,77 Euro brutto (Urlaubsabgeltung 2011) verurteilt worden ist. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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