Fortsetzungsverbot; Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die Berühmung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung; Fortsetzung eines Räumungsverkaufs
BGH, Urteil vom 07.07.1994 - Aktenzeichen I ZR 63/92
DRsp Nr. 1994/2960
"Fortsetzungsverbot"; Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die Berühmung eines Schadensersatzanspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung; Fortsetzung eines Räumungsverkaufs
»a) Berühmt sich der Antragsgegner einer einstweiligen Verfügung eines Schadensersatzanspruchs nach § 945ZPO und will der Antragsteller dagegen mit der Feststellungsklage vorgehen, so fehlt es für den auf (positive) Feststellung gerichteten Antrag, daß dem Antragsteller der Unterlassungsanspruch zugestanden habe, in der Regel am Feststellungsinteresse, da auf diesem Wege der Streit nicht stets erschöpfend gelöst werden kann. Der richtige Weg, um das vom Antragsteller verfolgte Ziel zu erreichen, ist hier der auf (negative) Feststellung des Nichtbestehens eines Schadensersatzanspruchs nach § 945ZPO gerichtete Antrag. b) Das Fortsetzungsverbot nach § 8 Abs. 6 Nr. 2 Altern. 1 UWG setzt nicht voraus, daß der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe während der angekündigten Frist von höchstens 24 Werktagen (§ 8 Abs. 2UWG) durchgeführt worden ist. Es kann auch im Falle des vorzeitigen Abbruchs des Räumungsverkaufs aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder im Falle einer bloßen Ankündigung gegeben sein, sofern im Einzelfall nicht besondere Umstände vorliegen, die die Fortsetzung rechtfertigen.«
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