Die Beklagte nimmt die Klägerin, deren Klage im ersten Rechtszuge abgewiesen worden ist, mit der Widerklage in Anspruch, als Ersteherin eines Grundstücks bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigtes Kapital zu zahlen.
Die Beklagte ist die geschiedene Ehefrau eines Sohnes der Klägerin. Die Eheleute waren je zur ideellen Hälfte Miteigentümer eines Grundstücks, dessen Zwangsversteigerung auf Antrag eines persönlichen Gläubigers angeordnet wurde. In Abteilung III des Grundbuchs waren folgende Rechts eingetragen:
Nr. 1 5.078 DM Grundschuld mit 12 % Zinsen für die A Bausparkasse AG
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|