Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrages
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 20.03.1997 - Aktenzeichen 20 W 173/96
DRsp Nr. 1999/4421
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrages
»Werden in einem Grundstückskaufvertrag die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs und die Vollstreckungsunterwerfung des Käufers daran geknüpft, daß dem Käufer eine rechtsbeständige Genehmigung für die Bebauung des Grundstücks erteilt wird, so darf der Notar dem Verkäufer eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erst dann erteilen, wenn ihm durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde die Erteilung einer bestandskräftigen Baugenehmigung nachgewiesen wird.«
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