Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Vollstreckungsauftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
AG Rottenburg, Beschluss vom 08.03.2000 - Aktenzeichen M 1787/99
DRsp Nr. 2004/18493
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Vollstreckungsauftrag einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schaltet eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Erteilung eines einfachen Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher einen Rechtsanwalt ein, sind die dadurch entstehenden Kosten nicht erstattungsfähig.
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