AG Berlin-Wedding - Urteil vom 16.06.2000
31 M 8071/99
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1 § 57 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 3309, Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 91 § 750 § 751 § 788 ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 545

Erstattungsfähigkeit der Zwangsvollstreckungsgebühr bei gleichzeitiger Zahlung durch den Schuldner

AG Berlin-Wedding, Urteil vom 16.06.2000 - Aktenzeichen 31 M 8071/99

DRsp Nr. 2004/18463

Erstattungsfähigkeit der Zwangsvollstreckungsgebühr bei gleichzeitiger Zahlung durch den Schuldner

Die Gebühr für einen Zwangsvollstreckungsauftrag nach §§ 57 Abs. 1, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO ist auch dann angefallen und erstattungsfähig, wenn der Auftrag an dem Tag erteilt wird, an dem die Zahlung des Schuldners auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben worden ist und der Rechtsanwalt hiervon keine Kenntnis hat.

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1 § 57 Abs. 1 ; VV-RVG Nr. 3309, Vorbemerkung 3 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 91 § 750 § 751 § 788 ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 545