Erstattungsfähigkeit der Zwangsvollstreckungsgebühr bei gleichzeitiger Zahlung durch den Schuldner
AG Berlin-Wedding, Urteil vom 16.06.2000 - Aktenzeichen 31 M 8071/99
DRsp Nr. 2004/18463
Erstattungsfähigkeit der Zwangsvollstreckungsgebühr bei gleichzeitiger Zahlung durch den Schuldner
Die Gebühr für einen Zwangsvollstreckungsauftrag nach §§ 57 Abs. 1, 31 Abs. 1 Nr. 1BRAGO ist auch dann angefallen und erstattungsfähig, wenn der Auftrag an dem Tag erteilt wird, an dem die Zahlung des Schuldners auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben worden ist und der Rechtsanwalt hiervon keine Kenntnis hat.
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