Ermittlung des pfändungsfreien Betrages bei Nichtberücksichtigung der Ehefrau des Schuldners
BGH, Beschluß vom 19.05.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 322/03
DRsp Nr. 2004/10834
Ermittlung des pfändungsfreien Betrages bei Nichtberücksichtigung der Ehefrau des Schuldners
Ist erste unterhaltsberechtigte Person i.S. des § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO ein Kind des Schuldners, so ist für dieses der erhöhte Freibetrag der ersten Stufe und nicht lediglich der verminderte Freibetrag der zweiten Stufe maßgebend.
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