LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 3831/02
OLG München, - Vorinstanzaktenzeichen 18 U 3563/02
Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Berufung
OLG München, Beschluss vom 13.02.2003 - Aktenzeichen 11 W 662/03
DRsp Nr. 2004/9157
Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Rücknahme der Berufung
»Die Gebührenermäßigung nach Nr. 1221 KV- GKG tritt auch dann ein, wenn das Gericht vor Zurücknahme der Berufung einen Termin zur mündlichen Verhandlung (nur) über den Antrag auf Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit gem. § 718 Abs. 1ZPO bestimmt hatte.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.