Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen den Zuschlagsbeschluß im Zwangsversteigerungsverfahren
BGH, Beschluß vom 14.02.2003 - Aktenzeichen IXa ZB 43/03 - Aktenzeichen IX ZB 570/02
DRsp Nr. 2003/3693
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen den Zuschlagsbeschluß im Zwangsversteigerungsverfahren
Da eingelegte Rechtsmittel den Eintritt der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren hemmen, ist für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in der Regel kein Raum, da glaubhaft zu machen ist, daß ohne Aussetzung der Vollziehung des Zuschlagsbeschlusses ein Rechtsverlust droht.
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