LG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 2/004 T 23/00
AG Meldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 33 L 148/97
Erfassung einer Versicherungsforderung durch die Beschlagnahme eines Grundstücks zum Zwecke der Zwangsversteigerung
SchlHOLG, Beschluss vom 22.06.2000 - Aktenzeichen 16 W 45/00
DRsp Nr. 2004/9104
Erfassung einer Versicherungsforderung durch die Beschlagnahme eines Grundstücks zum Zwecke der Zwangsversteigerung
1. Eine Forderung aus einem von dem Zwangsverwalter abgeschlossenen Versicherungsvertrag wird von der Beschlagnahme eines Grundstücks zum Zwecke der Zwangsversteigerung erfasst.2. Der Anspruch erlischt auch dann, wenn die Versicherung die (Zeitwert-) Versicherungssumme nach Anordnung der Zwangsversteigerung an den Zwangsverwalter auszahlt.3. Ansprüche des Zwangsverwalters aus dem Versicherungsvertrag sind nicht Gegenstand des Zuschlags und werden nicht vom Ersteher erworben.
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