I. Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines Grundstücks. Hieran bestellte sie am 21. Januar 1997 zugunsten der (weiteren) Beteiligten zu 2 eine Grundschuld und unterwarf sich wegen des Grundschuldkapitals sowie der Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück. Mit Beschluß vom 8. Januar 2003 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen.
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