ArbG Bonn - Beschluss - 5 (1) Ca 3181/94, 2 (4) Ca 1674/96 ,
Entfernung einer Abmahnung; Abmahnung; Personalakte
LAG Köln, Beschluss vom 20.03.2000 - Aktenzeichen 7 (13) Ta 384/99
DRsp Nr. 2000/3929
Entfernung einer Abmahnung; Abmahnung; Personalakte
»Ob der arbeitsrechtliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung eines Abmahnungsschreibens aus der Personalakte des Arbeitgebers sich auch auf anderen Akten des Arbeitgebers erstreckt (z.B. Prozeßakte) ist im Prozeß über den Entfernungsanspruch zu entscheiden; diese Entscheidung kann nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren nachgeholt werden.«
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