LG Saarbrücken, vom 10.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 358/86
Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel in dem Verfahren nach § 732 ZPO
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - Aktenzeichen 5 W 2/05
DRsp Nr. 2005/11071
Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel in dem Verfahren nach § 732ZPO
»In dem Verfahren nach § 732ZPO kann der Schuldner Einwendungen gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel erheben, die Fehler formeller Art. zum Gegenstand haben bzw. solche, die die speziellen Erteilungsvoraussetzungen der § 726ZPO betreffen. Die Frage, ob im Rahmen der durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesenen Rechtsnachfolge der Rechtsnachfolger Inhaber einzelner Forderungen geworden ist, ist eine materiell-rechtliche Einwendung i. S. von § 767ZPO und deshalb einer Überprüfung im Klauselerinnerungsverfahren entzogen.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.