Einwand nachträglicher Erfüllung beim Zwangsgeldbeschluss
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.07.2005 - Aktenzeichen 20 WF 65/05
DRsp Nr. 2005/18508
Einwand nachträglicher Erfüllung beim Zwangsgeldbeschluss
»Behauptet der Vollstreckungsschuldner, nachdem ein gegen ihn erlassener Zwangsgeldbeschluss gem. § 888ZPO unanfechtbar geworden ist, er habe die geschuldete Handlung nachträglich vorgenommen, so kann er den Erfüllungseinwand mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen. Ein Antrag auf Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses im Vollstreckungsverfahren ist unzulässig (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 384; Abgrenzung zu BGH NJW 2005, 367).«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.