OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.04.2007
9 U 44/05
Normen:
BGB § 171 § 172 § 242 ; RBerG Art. 1 § 1 ; ZPO § 767 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main - 2-10 O 103/04,

Einwand der auf einen RBerG-Verstoß gestützten Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung gegen Zwangsvollstreckung aus einem Darlehen zur Finanzierung eines Eigentumserwerbs bei wirksamem Darlehensvertrag mit Unterwerfungsklausel?

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2007 - Aktenzeichen 9 U 44/05

DRsp Nr. 2007/12613

Einwand der auf einen RBerG-Verstoß gestützten Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung gegen Zwangsvollstreckung aus einem Darlehen zur Finanzierung eines Eigentumserwerbs bei wirksamem Darlehensvertrag mit Unterwerfungsklausel?

»Dem Schuldner ist es gemäß § 242 BGB nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung wegen Verstoßes gegen das RBerG zu berufen, wenn er durch einen wirksamen Darlehensvertrag verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen.«

Normenkette:

BGB § 171 § 172 § 242 ; RBerG Art. 1 § 1 ; ZPO § 767 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger wendet sich gegen seine Inanspruchnahme im Wege der Zwangsvollstreckung durch die Beklagte aus einem Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung in O1 zu Steuersparzwecken.

Wegen des Sachverhalts und des streitigen Vortrags der Parteien in erster Instanz sowie wegen der von dem Landgericht erhobenen Beweise wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.

Zu ergänzen ist: