Auf die Beschwerde des Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 21. Januar 2010 insoweit aufgehoben, als mit ihr die Vorlage eines berichtigten oder umgeschriebenen Titels angeordnet wird.
I. Der Beteiligte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der U-GmbH. In dieser Eigenschaft ist er Inhaber eines aus einem gerichtlichen Vergleich vom 19.11.2009 resultierenden Titels über 350.000 € gegen den Schuldner Dr. H. Diesem gehören Miteigentumsanteile an zwei Grundstücken.
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