Der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof/Kreuzberg - Grundbuchamt - vom 26. April 2010 wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, in den Wohnungsgrundbüchern von M#####, Bl. ### bis ###, Sicherungshypotheken über jeweils 370.581,08 EUR entsprechend dem Antrag der Gläubigerin vom 5. Mai 2010 einzutragen.
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