I.
Die Beteiligten zu 1 haben gegen die Beteiligte zu 2 und einen weiteren Beklagten ein rechtskräftiges Urteil erstritten, durch das die damaligen Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt wurden, an "die Wohnungseigentümergemeinschaft R. ", zu Händen der Hausverwalterin, 30.889,52 EUR nebst Zinsen zu bezahlen. Den damaligen Beklagten wurden als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die nunmehrigen Beteiligten zu 1 sind in dem Urteil als Kläger bezeichnet.
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