»1. Beschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitgliedes während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens vor Ausspruch einer Kündigung. Nach Vernehmung der von dem Arbeitgeber sistierten Zeugen bestand schwerwiegender und dringender Verdacht, dass Betriebsratsmitglied Unterschlagung begegangen hat (Verkauf von Systemgastronomieprodukten außerhalb des Abrechnungssystems); Inhalt eidesstattlicher Versicherung des Arbeitnehmers war widerlegt, Zustimmung zur Kündigung hätte nach Erkenntnistand im Eilverfahren ersetzt werden müssen.2. Ausnahmsweise kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Suspendierung vor Ausspruch der Kündigung, da auch Verdachtsmomente für Einbeziehung weiterer Arbeitnehmer und betriebsfremder Person in Unterschlagungen auf Grund Stellung als Schichtführer. Ablehnung der Verurteilung des Arbeitgebers zur Beschäftigung auf Zeitpunkt bis zur erstinstanzlichen Verhandlung im Zustimmungsersetzungsverfahren beschränkt wegen der auf sistierte Zeugen begrenzten Erkenntnismöglichkeit im Eilverfahren.«
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