OLG Karlsruhe - Urteil vom 25.04.2001
6 U 217/00
Normen:
ZPO § 935 § 940 § 97 ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2001, 407

Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Vertragsverstößen - Glaubhaftmachung des Schadens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2001 - Aktenzeichen 6 U 217/00

DRsp Nr. 2001/11396

Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Vertragsverstößen - Glaubhaftmachung des Schadens

»Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Vertragsverstößen erfordert die Glaubhaftmachung, dass der Verfügungsklägerin ein erheblicher, nicht rückgängig zu machender Schaden entstehen würde, wenn sie ihre Rechte im Hauptsacheverfahren verfolgen müsste.«

Normenkette:

ZPO § 935 § 940 § 97 ;

Tatbestand:

Die Verfügungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) betreibt ein Tonträgerunternehmen. Der Verfügungsbeklagte (nachfolgend: Beklagter) ist Künstler (Komponist, Texter, Musiker und Sänger). Die Parteien schlossen am 1. 04. 1998 einen Künstlervertrag.

Dessen Ziffer 1 hat folgenden Wortlaut:

Gegenstand des Vertrags ist die Herstellung und Auswertung von Tonaufnahmen und hierzu gemachten Bildaufnahmen ( Aufnahmen ) mit Darbietungen des Künstlers auf Ton- und Bildtonträgern.

1.1 Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Künstler, sich weltweit ausschließlich (der Klägerin) zur Durchführung von Solo-Aufnahmen sowie gemeinsamen Aufnahmen mit anderen Künstlern oder Künstlerobjekten zur Verfügung zu stellen und (der Klägerin) alle zur Auswertung der Aufnahmen erforderlichen Rechte zu übertragen.