Die Verfügungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) betreibt ein Tonträgerunternehmen. Der Verfügungsbeklagte (nachfolgend: Beklagter) ist Künstler (Komponist, Texter, Musiker und Sänger). Die Parteien schlossen am 1. 04. 1998 einen Künstlervertrag.
Dessen Ziffer 1 hat folgenden Wortlaut:
Gegenstand des Vertrags ist die Herstellung und Auswertung von Tonaufnahmen und hierzu gemachten Bildaufnahmen ( Aufnahmen ) mit Darbietungen des Künstlers auf Ton- und Bildtonträgern.
1.1 Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Künstler, sich weltweit ausschließlich (der Klägerin) zur Durchführung von Solo-Aufnahmen sowie gemeinsamen Aufnahmen mit anderen Künstlern oder Künstlerobjekten zur Verfügung zu stellen und (der Klägerin) alle zur Auswertung der Aufnahmen erforderlichen Rechte zu übertragen.
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