I. Durch Urteil des Landgerichts wurde der Beklagte verurteilt, ein gemietetes Hausgrundstück zu räumen und an den Kläger herauszugeben, ferner, an den Kläger 6.358,52 EUR nebst Zinsen sowie ab 1. Juli 2005 bis zur Räumung eine monatliche Nutzungsentschädigung von 2.298,26 EUR zu zahlen. Das Oberlandesgericht wies die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten mit der Maßgabe zurück, dass sich der Betrag von 6.358,52 EUR mit Rücksicht auf eine im Berufungsrechtszug übereinstimmend erklärte Teilerledigung auf 2.286,48 EUR ermäßigt.
Gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Berufungsgerichts legte der Beklagte Beschwerde ein, die innerhalb noch offener Begründungsfrist bislang nicht begründet wurde.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|