OLG München - Urteil vom 14.10.1999
29 U 2872/99
Normen:
BGB § 138 ; KUG § 10 Abs. 3 ; LUG § 8 Abs. 3 ; UrhG § 31 Abs. 4 § 13 § 132 ; ZPO § 97 § 708 Nr. 9 § 711 ;
Fundstellen:
OLGR-München 2000, 144
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 9597/98

Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart

OLG München, Urteil vom 14.10.1999 - Aktenzeichen 29 U 2872/99

DRsp Nr. 2000/9029

Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart

»Der Zweckübertragungsgedanke stand vor Einführung des § 31 Abs. 4 UrhG der Einräumung von Rechten an einer noch nicht bekannten Nutzungsart nicht schlechthin entgegen. Die nach den Umständen des Einzelfalls mögliche Einräumung setzte aber voraus, daß noch nicht bekannte zukünftige Nutzungsarten ausdrücklich - wenn auch zwangsläufig verallgemeinernd - in die Übertragung einbezogen wurden.«

Normenkette:

BGB § 138 ; KUG § 10 Abs. 3 ; LUG § 8 Abs. 3 ; UrhG § 31 Abs. 4 § 13 § 132 ; ZPO § 97 § 708 Nr. 9 § 711 ;

Gründe:

Der Kläger macht als Miterbe seines 1975 verstorbenen Vaters, des namhaften Schauspielers und Regisseurs Paul Verhoeven, Ansprüche gegen die Beklagten aus der nach Ansicht der Erben unrechtmäßigen Videoauswertung des Films "Das kalte Herz" geltend, und zwar auch für seine Schwestern L. A. und M. R. die ihn hierzu bevollmächtigt haben.