BGH - Beschluß vom 27.02.2004
IXa ZB 252/03
Normen:
ZPO § 80 § 84 ;
Fundstellen:
BGHReport 2004, 987
Vorinstanzen:
LG Berlin,

Einlegung eines Rechtsmittels durch einen als Einzelanwalt auftretenden Rechtsanwalt einer Innensozietät

BGH, Beschluß vom 27.02.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 252/03

DRsp Nr. 2004/5136

Einlegung eines Rechtsmittels durch einen als Einzelanwalt auftretenden Rechtsanwalt einer Innensozietät

Ist eine Innensozietät nach außen nicht erkennbar, ist nach der Verkehrsauffassung regelmäßig nur der in der Vollmachtsurkunde bezeichnete Einzelanwalt beauftragt und bevollmächtigt, Rechtsmittel einzulegen. Ein Fall wirksamer Rechtsmitteleinlegung liegt jedoch vor, wenn von der Erteilung einer Untervollmacht ausgegangen werden kann.

Normenkette:

ZPO § 80 § 84 ;

Gründe:

I. Mit Teilurteil vom 12. März 2002 (Az: 2 O 394/01) hat das Landgericht Berlin den Schuldner verurteilt, an den Gläubiger 1.154.304,73 EURO nebst Zinsen zu zahlen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.