Die Klägerin ist Eigentümerin des Campingplatzes L. Diesen hatte sie 1982 zunächst für 15, später auf die Dauer von 25 Jahren an die Firma W A & F GmbH verpachtet. In § 4 Abs. 4 des Pachtvertrages vom 1./4. Februar 1982 heißt es:
"Die von der Pächterin während der Pachtzeit erstellten neuen baulichen Anlagen gehen in das Gemeindeeigentum über. Ersatzansprüche der Pächterin sind ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem die baulichen Anlagen während der Dauer des Pachtverhältnisses erstellt werden."
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