I. 1. Mit notariellem Kaufvertrag vom 23.5.2003 veräußerten die Beteiligten zu 1 und 2 mehrere Grundstücke an die L. KG. Der Kaufpreis von 1.050.000 EUR wurde vereinbarungsgemäß auf Notaranderkonto gezahlt. Der Beteiligte zu 2 hat aufgrund rechtskräftigen Zahlungstitels gegen den Beteiligten zu 1 dessen Kaufpreisanspruch gegen die Käuferin sowie den entsprechenden Auszahlungsanspruch gegen den Notar pfänden und durch amtsgerichtliche Beschlüsse vom 25.11.2005 und 7.12.2005 in Höhe eines Teilbetrages von 238.401,97 EUR sich zur Einziehung überweisen lassen.
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