1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09. Oktober 2008 - Az.:
Der Antrag des Verfügungsklägers vom 11.08.2008 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt der Verfügungskläger. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Verfügungsbeklagten.
Streitwert für beide Instanzen: bis 50.000 €
I.
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