I.
Die Kläger sind Erben der von X, für die der Ehemann der Beklagten als Anlageberater tätig war. Sie werfen diesem Unterschlagung und Veruntreuung von Vermögen des X vor und haben gegen ihn einen Vollstreckungsbescheid über 136271,79 EUR des Amtsgerichts Coburg erwirkt. Der Ehemann der Beklagten hat am 15.11.2001 die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben. Die Kläger behaupten, der Ehemann der Beklagten habe das veruntreute Geld seiner Ehefrau, der Beklagten, übertragen, die damit in Bitterfeld gelegene Grundstücke in Kenntnis der Herkunft des Geldes erworben habe.
Mit vor dem Landgericht Kempten (Allgäu) gegen die im dortigen Bezirk wohnhafte Beklagte erhobener Klage kündigten die Kläger folgende Klageanträge an, die sie auf Gläubigeranfechtung stützen:
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