d) Kooperation mit türkischen Anwälten

Autor: Rumpf

Organisation des Anwaltsstands

Der Anwaltsstand ist in Kammern (baro) organisiert, die ihrerseits in einem Dachverband (Türkiye Barolar Birliĝi) zusammengeschlossen sind. Die größte Anwaltskammer ist mit bald 30.000 registrierten Anwälten diejenige von Istanbul. In den Metropolen, insbesondere in Istanbul, wird man regelmäßig Anwälte auch mit deutschen Sprachkenntnissen finden; die deutschen Generalkonsulate halten Listen vor, die auf Selbstauskünften der gelisteten Anwaltskanzleien beruhen und nur sehr unregelmäßig auf neuesten Stand gebracht werden.

Standesrecht

Der türkische Anwalt unterliegt zwar einem strengen Standesrecht, doch darf nicht mit der Erfüllung deutscher Qualitätsstandards gerechnet werden. Die regelmäßige Information ohne Aufforderung trifft man nur bei wenigen Kanzleien an; Schriftsätze muten oft unvollständig an. Solche Defizite sind jedoch keineswegs Indiz für schlechte juristische Qualität. Die Gerichte sind mit umfangreichen Schriftsätzen meist überfordert und kaum gewöhnt, die mündliche Verhandlung schriftlich vorzubereiten.

Bevollmächtigung des RA