Bioäquivalenz-Werbung; Werbung mit der Bioäquivalenz eines Generikum-Arzneimittels
BGH, Urteil vom 30.03.1989 - Aktenzeichen I ZR 85/87
DRsp Nr. 1996/5401
"Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines Generikum-Arzneimittels
»Zur Frage der Zulässigkeit der anlehnenden bezugnehmenden Werbung eines Generikum-Arzneimittelherstellers mit der Bioäquivalenz seines Präparats mit dem - durch Bezeichnung als "Standard-Präparat" kenntlich gemachten - Arzneimittel des Herstellers, für dessen - nunmehr auch im Generikum-Präparat enthaltenen - Wirkstoff dem Hersteller (mittlerweile abgelaufener) Patentschutz gewährt worden war.«
Normenkette:
UWG § 1 ;
Tatbestand:
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