AG Schwabach, - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 1758/02
AG Wiesloch, - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 23/03
Bindungswirkung einer Verweisung
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2003 - Aktenzeichen 1Z AR 30/03
DRsp Nr. 2003/7851
Bindungswirkung einer Verweisung
»Zur Frage der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses, mit dem ein für die erhobene Vollstreckungsabwehrklage unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständiges Gericht den Rechtsstreit an das gemäß § 767 Abs. 1ZPO zuständige Prozessgericht des ersten Rechtszugs verweist, nachdem die Klage wegen zwischenzeitlicher Zahlung unter Vorbehalt auf einen materiellrechtlichen Bereicherungsanspruch umgestellt wurde.«
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