Bindung der Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnbescheidsverfahren
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.03.2003 - Aktenzeichen 19 AR 5/03
DRsp Nr. 2003/6236
Bindung der Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnbescheidsverfahren
»1. Hat der Gläubiger eines Mahnbescheids die Wahl zwischen verschiedenen Gerichtsständen im Mahnbescheidsverfahren getroffen, so bindet diese Wahl den Schuldner für die Vollstreckungsgegenklage gegen den Vollstreckungsbescheid nicht.2. Hat der Schuldner die Vollstreckungsgegenklage gegen einen Vollstrekkungsbescheid in einem von mehreren Gerichtsständen erhoben, so ist er an diese Wahl gebunden und kann das Wahlrecht durch einen Verweisungsantrag nicht erneut ausüben.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.