BGH - Urteil vom 11.05.1987 (II ZR 226/86) - DRsp Nr. 1992/3114
BGH, Urteil vom 11.05.1987 - Aktenzeichen II ZR 226/86
DRsp Nr. 1992/3114
a-c. Anspruch der GmbH auf Erstattung verbotener Kapitalauszahlungen(a-b) entfällt, sobald und soweit das Kapital bis zur Höhe der Stammkapitalziffer auf andere Weise nachhaltig wiederhergestellt ist;(b) Darlegungslast der Gesellschaft, die einen ausgeschiedenen Gesellschafter inanspruchnimmt, zur Frage der mangelnden Kapital-Deckung;(c) verjährt (erst) in 30 Jahren, sofern der Gesellschafter die Leistung in Kenntnis ihrer Unzulässigkeit angenommen oder gebilligt hatte (»bösliches Handeln« im Sinne von Abs. 5 Satz 2).
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