BGH - Beschluß vom 21.06.2000 (XII ZR 350/99) - DRsp Nr. 2000/5307
BGH, Beschluß vom 21.06.2000 - Aktenzeichen XII ZR 350/99
DRsp Nr. 2000/5307
(Vollstreckungsschutzantrag im RevisionsverfahrenEine Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2ZPO scheidet im Revisionsverfahren regelmäßig aus, wenn der Schuldner es in der Berufungsinstanz versäumt hat, von der Möglichkeit eines Antrags nach § 712ZPO Gebrauch zu machen.
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