Die S. Maschinenbau GmbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen am 4. Oktober 1989 das Konkursverfahren eröffnet wurde, veräußerte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 14. November 1988 mit der Beklagten zu 2), die persönlich haftende Gesellschafterin der Beklagten zu 1) ist, Geschäftsanteile an der S. Produktions GmbH von insgesamt 1020000 DM an die - damals noch nicht im Handelsregister eingetragene - erstbeklagte KG. In dem Vertrag heißt es unter anderem:
Der Kaufpreis für die Geschäftsanteile von DM 50000,-- und DM 40000, -- und DM 210000,-- und DM 45000, -- und DM 5000,-- und DM 40000,-- und DM 150000, -- beträgt
DM 1,-
- Eine Deutsche Mark -
Der Kaufpreis für den Geschäftsanteil von DM 480000, -- beträgt
DM 100000,--
- Einhunderttausend Deutsche Mark -
Beide vorstehenden Kaufpreise sind bereits bezahlt. Der Empfang wird hiermit bestätigt.
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