I.
Der Antragsteller war seit Anfang 1983 zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Göttingen zugelassen. Seit März 1989 betrieb er seine Kanzlei unter der Adresse P. 1 in Göttingen. Bis Anfang Februar 1990 wohnte er mit seiner Frau in der ehelichen Wohnung in der W.-W.-Straße 8. Anfang Februar 1990 trennten sich die Eheleute und der Antragsteller zog aus der ehelichen Wohnung aus und begründete seine Wohnung in der H.-Straße 103. Am 8. Februar 1990 teilte er die Änderung seines Wohnsitzes dem Einwohnermeldeamt mit. Am 23. September 1990 begründete er seine Wohnung erneut in der W.-W.-Straße 8.
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