Auf die Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 werden der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. September 2008 aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 18. August 2008 abgeändert.
Der Beitritt der Beteiligten zu 1 zu der angeordneten Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums wird im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG wegen folgender persönlicher Ansprüche
a)
1.718,78 EUR Hauptforderung und
b)
720,00 EUR Hauptforderung gem. Vollstreckungsbescheid des AG Hagen vom 27. Juni 2006 mit Zustellungsbescheinigung zugelassen.
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