A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin die Rechtsanwaltskosten aus Anlaß der Vertretung des antragstellenden Betriebsrates in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung zu tragen hat, das zum Ziel hatte, der Arbeitgeberin die Demontage und den Abtransport bestimmter Werkzeugmaschinen untersagen zu lassen.
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