I. Die Gläubigerin hat gegen die Schuldner eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die diesen unter Androhung von Ordnungsmitteln untersagt worden ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Bezug auf die Produkte und/oder den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin zu 1) folgende Aussage aufzustellen und/oder zu verbreiten:
"Wir sind wieder da!
Zwei Neuerungen präsentieren wir auf unserer Hausausstellung:
1. Unser neues Alu-Zeltgerüst mit wesentlichen Verbesserungen
...
aus Alu - nicht mehr aus Stahl - dadurch geringeres Gewicht.",
insbesondere, wenn dies unter gleichzeitiger Verwendung der nachfolgend abgebildeten Anfahrtsskizze erfolgt wie nachstehend eingeblendet:
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