AG Starnberg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 M 2282/02
AG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 36 M 223/02
Bestimmung des zuständigen Gericht - Ablehnung wegen unzureichender Information der Parteien - Zuständigkeit für Festsetzung anwaltlicher Vergütung aus Vollstreckungstätigkeit
BayObLG, Beschluss vom 05.02.2003 - Aktenzeichen 1Z AR 8/03
DRsp Nr. 2003/5808
Bestimmung des zuständigen Gericht - Ablehnung wegen unzureichender Information der Parteien - Zuständigkeit für Festsetzung anwaltlicher Vergütung aus Vollstreckungstätigkeit
»1. Ablehnung der Bestimmung des zuständigen Gerichts, weil im Hauptverfahren die am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte weder die Antragsschrift dem Antragsgegner noch ihre Unzuständigkeitserklärungen allen Parteien bekannt gegeben haben.2. Zur Frage, ob seit 1.1.1999 das Vollstreckungsgericht oder das Prozessgericht für die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung aus Vollstreckungstätigkeit zuständig ist.«
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