I.
Der Angeklagte ist am 27.7.2004 - nicht rechtskräftig - unter anderem wegen Fälschung von Zahlungskarten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren neun Monaten, zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von neunzig Tagessätzen und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt worden.
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