OLG Bamberg - Urteil vom 12.08.2005
6 U 9/05
Normen:
ZVG § 74a § 114a ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2005, 903
Vorinstanzen:
LG Coburg, vom 09.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 634/04

Beschränkung der Gläubigeransprüche durch die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG

OLG Bamberg, Urteil vom 12.08.2005 - Aktenzeichen 6 U 9/05

DRsp Nr. 2005/17776

Beschränkung der Gläubigeransprüche durch die Befriedigungsfiktion des § 114a ZVG

§ 114a ZVG beschränkt die Befriedigungsfiktion zu 7/10 des Verkehrswertes des Grundstücks ausschließlich auf die persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückeigentümer. Bleibt die persönliche Forderung hinter dem Betrag zurück, für den der Ersteher nach § 114 a ZVG als befriedigt gilt, so braucht er die Differenz zwischen diesen Beträgen nicht an den persönlichen Schuldner und Eigentümer auszufolgen, auch wenn er das bei einem Gebot bis zu 7/10 des Grundstückswertes tun müsste.

Normenkette:

ZVG § 74a § 114a ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin begehrt - in Rechtsnachfolge nach der Raiffeisenbank ... - als nachrangige Grundschuldgläubigerin von der Beklagten die Auskehrung des angeblichen Übererlöses aus der Zwangsversteigerung des im Grundbuch von ... Band ..., Bl. ... eingetragenen Grundbesitzes.