ArbG Herford, vom 10.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 11/99
Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
BAG, Beschluß vom 20.01.2000 - Aktenzeichen 2 ABR 30/99
DRsp Nr. 2000/8465
Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
»Im Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz (§ 126InsO) kann das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Arbeitsgerichts zurückverweisen. Eine Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht ist ausgeschlossen.Haben die Betriebspartner einen Interessenausgleich nach § 125InsO abgeschlossen, so ist ein späteres Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126InsO gleichwohl zulässig, wenn wegen einer weiteren Betriebsänderung ein Interessenausgleich nicht zustande kommt.«
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