I.
Die Parteien streiten um den Rang ihrer gegen die Insolvenzschuldnerin F Bau GmbH bestehenden Forderungen in dem Verteilungsverfahren des Amtsgerichts Nordhausen ( 7 K 19/01) aus der Zwangsversteigerung der streitgegenständlichen, im Grundbuch von K eingetragenen Grundstücke.
In dem Teilungsplan vom 27.04.2006, ist die Forderung des Beklagten i.H.v. insgesamt 152.806,58 EUR unter der lfd. Nr. 2 vorrangig vor der Forderung der Klägerin (lfd. Nr. 3 des Teilungsplanes) eingetragen.
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